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Sie müssen zur Ausübung der Bewachungstätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens über die dafür unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen (lesen, sprechen, schreiben), mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Einladung gehen Ihnen gesondert zu.

Die Unterrichtungsgebühr beträgt 350 € (Gebührentarif Buchstabe „D“ Ziffer 7.1). Sie ist nach Erhalt des Gebührenbescheides unter Angabe der Beleg- und Identnummer auf unser Konto zu überweisen. Im Falle eines Rücktritts oder bei Nichtteilnahme fallen Gebühren an.

Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Hannover, Buchstabe „D“ Ziffer 7:

7.1 Unterrichtungsverfahren

7.1.1 Anmeldegebühr - 50,00 €

7.1.2 Gebühr zur Durchführung der Unterrichtung bei 40 Stunden (je Stunde 7,50 €) - 300,00 €

7.1.3 Bei Rücktritt bis zum Beginn des Unterrichtungsverfahrens wird die Anmeldegebühr nach Ziffer 7.1.1 erhoben. Bei späterem Rücktritt wird zusätzlich auch die Gebühr nach Ziffer 7.1.2 erhoben. Nachholtermine wegen Fehlzeiten sowie Wiederholungsstunden und Unterrichtungsstunden für eine ergänzende Unterrichtung nach § 13c der GewO werden anteilig je Stunde berechnet.

Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten.

Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.

Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks.

Andernfalls wird Ihr Platz anderen zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie auch den Anmeldeschluss: Bestätigungen, die nach diesem Datum eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.