Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe.
Hinweise zur Anmeldung
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks.
Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Hinweise zur Unterrichtung
Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Rhein-Neckar erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Zulassung zurgehen mit gesonderter Post zu.
Die Unterrichtungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides umgehend zu überweisen.
Die Unterrichtung findet ausschließlich in deutscher Sprache statt! Folgende Themengebiete werden behandelt: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Mit dieser Anmeldung bestätige ich, dass ich der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig bin, mindestens über das Kompetenzniveau B1 verfüge und den genannten Themeninhalten inhaltlich folgen kann.
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn der gebuchten Unterrichtung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro an, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Unterrichtung wird die volle Gebühr erhoben. Bei Abbruch während der laufenden Unterrichtung fallen 20 – 50 Prozent der Teilnahmegebühr an. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Unterrichtung festgestellt wird, dass der Kurs mangels deutscher Sprachkenntnisse abgebrochen werden muss. Es gilt der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültige Gebührentarif.
Die IHK Rhein-Neckar behält sich vor, Termine mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Falls eine Unterrichtung durch die IHK abgesagt werden muss, werden die bezahlten Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Hinweise zum Datenschutz
Ihre Daten werden gem. § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO, § 2 BewachV zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe, für statistische Zwecke und für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
automatisch an das DIHK-Zentralsystem übertragen
ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung weitergereicht
Registerbehörde gemeldet
Die weiteren Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei Ihnen selbst) und gem. Art. 14 DSGVO (Anmeldung durch Dritte) finden Sie auf unserer Internetseite unter www.rhein-neckar.ihk24.de/datenschutz.